1. Die Entstehung des Kindergartens Zwergenhütte in Bönningstedt
Bönningstedt, im Randgebiet Hamburgs gelegen, hatte durch die Ausweisung neuer Baugebiete in den Jahren zuvor einen großen Zuzug junger Familien mit kleinen Kindern erreichen können. Im November 1999 schlossen sich mehrere engagierte Eltern zusammen, da aktuell und auch künftig nicht genügend Kindergartenplätze ortsnah zur Verfügung standen und gründeten eine Elterninitiative für mehr Kindergartenplätze in Bönningstedt.
Daraus entstand der heutige Trägerverein des Kindergartens Zwergenhütte e.V., der im Juni 2000 durch Beschluss der Gemeindevertretung Bönningstedt den Zuschlag für die Trägerschaft der Kindertagesstätte erhielt - zunächst für eine Kindergartengruppe, nach Umzug in die „Zwergen-Villa", In de Musen 14, für zwei Kindergartengruppen. In der Kindertagesstätte konnten bis zu 44 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aufgenommen werden. Seit August 2006 haben 15 Schulkinder im Hort der Zwergenhütte ihren Platz gefunden.
Ziel der Elterninitiative war es:
- einen Kindergarten aufzubauen und zu erhalten, der sich am Bedarf und den Bedürfnissen der Eltern und Kinder in den neuen Bebauungsgebieten und im gesamten Ort orientiert
- den Kindergarten in das Gemeinwesen des Ortes einzubinden
- die Kinder und Erziehungsberechtigten an der Entwicklung der pädagogischen Arbeit zu beteiligen
Im Jahr 2009 wurde das neue Domizil der Zwergenhütte am Mühlenweg 3 in unmittelbarer Nähe der Grundschule eröffnet.
In dem modernen Neubau können 10 Krippen-, 60 Elementar- und 30 Hortkinder betreut werden.
2. Träger der Kindertagesstätte
Träger der Kindertagesstätte ist der Verein „Zwergenhütte e.V.“ Der Verein ist am 5. April 2000 gegründet worden und trägt die private Rechtsform e.V. Die Mitgliedschaft ist freiwillig/demokratisch und es wird durch die Mitgliederversammlung abgestimmt. Der Verein besteht aus zwei wichtigen Organen, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung (siehe Satzung).
Beirat
Der Beirat setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern des Vorstandes, der Elternvertreter, der Gemeinde und des pädagogischen Personals zusammen. Der Beirat berät den Träger bei wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen. (siehe Kita-Gesetz)