Wir sind der festen Überzeugung, dass gemeinsames Leben, Lernen und Erleben für alle Kinder und deren Entwicklung unverzichtbar ist. Inklusion ist das Recht des Kindes auf Teilhabe am Angebot der Zwergenhütte. Daraus ergibt sich, dass wir es als unsere Aufgabe und Herausforderung ansehen, Kindern mit Beeinträchtigungen und Behinderungen grundsätzlich eine Aufnahme in der Zwergenhütte zu ermöglichen.
Kindern mit gültigem Betreuungsvertrag, die eine Beeinträchtigung erleiden oder von Behinderung bedroht sind, soll deshalb prinzipiell weiterhin die Teilhabe an unserem Betreuungsangebot ermöglicht werden. Zu diesem Zweck hat der Vorstand 2013 beschlossen, dass mindestens eine Erzieherstelle nach Möglichkeit mit einer Heilerzieherin besetzt sein soll.
Weiteren Kindern aus Bönningstedt, die eine Beeinträchtigung haben oder von Behinderung bedroht sind, möchten wir die Teilhabe gern ermöglichen, sofern dies der erkennbare Wunsch des Kindes ist, dies für die Zwergenhütte pflegerisch leistbar ist und die Betreuung des Kindes nicht zu unzumutbaren Belastungen des Teams oder der anderen Kinder führt. Ggf. holt die Leitung der Zwergenhütte fachlichen Rat ein, bevor ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wird.